Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

AurumCars GmbH

Für Eilige das Wichtigste im Überblick:

Überprüfen Sie bitte nach der Buchung eines Mietwagenpaketes im Internet Ihre Buchungsunterlagen, den Voucher und die Rechnung – teilen Sie uns Unrichtigkeiten schnell mit, damit wir die Unterlagen zeitnah berichtigen können.

Nehmen Sie bitte unbedingt den Voucher mit zur Abholung Ihres Mietwagens. Ohne Voucher kann keine Übergabe des Mietwagens erfolgen.

Lesen Sie sich die Geschäftsbedingungen und zusätzlichen Mietvertragsunterlagen des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort sorgfältig durch, bevor Sie diese unterschreiben – schreiben Sie uns, sofern Sie etwas nicht verstehen! Die Geschäftsbedingungen und zusätzlichen Mietvertragsunterlagen des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort können weitere Regeln für das Mietverhältnis beinhalten, die Sie kennen müssen, bevor Sie unterschreiben.

Sehen Sie sich den Mietwagen gründlich an, bevor Sie diesen vom Fahrzeugflottenanbieter übernehmen.

Melden Sie Schäden/ Mängel am Mietwagen unverzüglich dem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort. Achten Sie darauf, dass der Fahrzeugflottenanbieter Schäden/ Mängel vor der Übernahme des Fahrzeugs protokolliert.

Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Papiere (wie Führerschein) und Kreditkarten mit zur Fahrzeugabholung. Wenn Sie Ersatzfahrer haben, nehmen Sie diese bitte ebenfalls mit zur Fahrzeugabholung.

Beachten Sie die Rückgabezeit und sonstigen Auflagen des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort.

Lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AurumCars sorgfältig durch.

I. Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprache

1. AurumCars ist ein Service der AurumCars GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München (im Weiteren: AurumCars).

2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB) gelten für alle Leistungen, die AurumCars unmittelbar oder mittelbar, über das Internet, per E-Mail oder per Telefon dem Kunden zur Verfügung stellt, ganz gleich, über welches Endgerät (z.B. PC, Mobiltelefon, Tablet) und über welche der dazugehörigen Domains der Kunde die Dienste von AurumCars aufruft.

3. Die AGB gelten ausschließlich. Vorformulierte Geschäftsbedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden AGB abweichen bzw. diesen widersprechen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AurumCars stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

4. Vertragssprache ist Deutsch.

II. Vertragsgegenstand, Buchung, Vertragstextspeicherung

1. AurumCars bietet den Kunden über verschiedene Verkaufsplattformen im Internet die Buchung von unterschiedlich umfangreichen Mietwagenpaketen an. Das Angebot von AurumCars umfasst neben der Anmietung von Fahrzeugen auch die Beratung der Kunden bei der Auswahl des richtigen Mietwagens, eine reibungslose Buchungsabwicklung, den Einbezug von umfassendem Versicherungsschutz während der Mietdauer und die Bereitstellung von zusätzlichen, relevanten Informationen über den Zielort der Anmietung.

2. Die auf den Internetpräsenzen von AurumCars präsentierten Mietwagen-Angebote, seien sie als „sofort verfügbar“ oder „auf Anfrage“ gekennzeichnet, stellen noch keine Angebote auf Vertragsabschluss im Rechtssinne dar, sondern sind als Einladung an den Kunden zur Abgabe von rechtsverbindlichen Angeboten an AurumCars zu verstehen. Vertragspartner des Mietvertrages, samt der unter Umständen enthaltenen zusätzlichen Beratungsleistungen, sind AurumCars und der Kunde.
Mit der Übersendung der Buchungsdaten an AurumCars, das sind insbesondere der Anmietungsort, der Anmietzeitraum, die gewünschte Fahrzeugkategorie und Zusatzausstattung, gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags gegenüber AurumCars ab. AurumCars nimmt das Angebot des Kunden durch Zusendung eines Mietwagen-Vouchers sowie einer mit dem Voucher korrespondierenden Bestätigung der Buchung in Textform (z.B. per E-Mail) an (= Vertragsschluss). Der Kunde erhält die Bestätigung bei „sofort verfügbaren“ Mietwagenpaketen unverzüglich, bei Mietwagenpaketen „auf Anfrage“ innerhalb von maximal 72 Stunden ab Absendung der Buchungsdaten übersendet. Erhält der Kunde innerhalb von 72 Stunden ab Absendung der Buchungsdaten keine solche Bestätigung von AurumCars, ist er nicht länger an seinen Buchungsantrag gebunden und eventuell bereits geleistete Zahlungen werden ihm unverzüglich zurückerstattet.

3. Der Kunde wird gebeten, die Pflichtfelder im Buchungsformular sorgfältig auszufüllen, insbesondere die Angaben zu seiner Person, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten. Fehlerhafte Angaben können zu Fehlern im Mietvertrag führen, für die dann der Kunde verantwortlich ist. Der Kunden wird gebeten, die übermittelten Vertragsunterlagen, insbesondere den Mietwagen-Voucher und die Rechnung, jeweils nach dem Erhalt umgehend und sorgfältig zu überprüfen und AurumCars eventuell bestehende Unrichtigkeiten bzw. Unvollständigkeiten unverzüglich anzuzeigen.

4. Der Vertragstext wird von AurumCars befristest gespeichert und ist für den Kunden nach der Absendung der Buchung nicht mehr im Internet abrufbar. Nach dem Ablauf von abgaben- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften werden die Daten gelöscht. Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, für einen Ausdruck bzw. eine dauerhafte Speicherung des Vertragstextes und der Buchungsdaten zu sorgen.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die genannten Preise sind sog. Gesamtpreise und enthalten alle Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Währung angegeben wird.

2. Die genannten Preise basieren auf einer Mietdauer, die grundsätzlich im 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme berechnet wird. Nimmt der Kunde die 24 Stunden der letzten Einheit des Mietzeitraums nicht vollständig in Anspruch, wird ihm dennoch der vereinbarte Preis für diese letzte 24-Stunden-Einheit voll berechnet. Der Gesamtpreis der Buchung gilt für den bestätigten Zeitraum.

3. Gibt der Kunde den Mietwagen verspätet an den Fahrzeugflottenanbieter zurück, kommen dessen Bestimmungen und lokale Tarife zur Anwendung, auf deren Inhalt AurumCars keinen Einfluss hat. Hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde. Stellt der Fahrzeugflottenanbieter diese Zusatzkosten AurumCars in Rechnung, wird der Kunde AurumCars hiervon freistellen.

4. Kosten, Steuern und Gebühren für Leistungen, die der Kunde beim Fahrzeugflottenanbieter vor Ort zusätzlich bucht, sind in den von AurumCars genannten Preisen nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen im Namen und auf Rechnung von AurumCars wird dem Kunden ausdrücklich nicht erteilt.

5. Der Gesamtpreis der Buchung wird nach zwei möglichen Arten fällig:

IV. Nachträgliche Preisänderungen

1. Alle Preise (Abschnitt III) sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Abfrage. Preisänderungen oder Änderungen dieser AGB sind für Buchungsanfragen des Kunden, die noch nicht durch Übersendung eines Mietwagen-Vouchers und einer Buchungsbestätigung von AurumCars angenommen worden sind, jederzeit möglich und stellen ein neues Angebot von AurumCars an den Kunden dar.

2. AurumCars kann es praktisch nicht ausschließen, dass es im Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss (hierzu Abschnitt II) und dem tatsächlichen Mietbeginn zu einer Erhöhung des Preises seitens des Fahrzeugflottenanbieters kommt, insbesondere durch eine Erhöhung von Steuern oder Gebühren, die AurumCars zum Zeitpunkt der Buchung jedoch weder absehen noch beeinflussen kann. Dies gilt insbesondere im Falle einer Insolvenz des Fahrzeugflottenanbieters.

a) AurumCars behält sich vor, dem Kunden den Differenzbetrag in diesen seltenen Fällen in Rechnung zu stellen.

b) Macht AurumCars von diesem Recht Gebrauch, erhält der Kunde von AurumCars eine Information über die Erhöhung des Buchungspreises unter Nutzung der vom Kunden hinterlegten Kontaktdaten und hat dann das Recht innerhalb von zwei Wochen, spätestens aber 24 Stunden vor dem Mietbeginn, unter Einhaltung der Textform (z.B. per E-Mail an: info@aurumcars.de) den Rücktritt vom Mietvertrag mit AurumCars zu erklären.

c) Weitere Ansprüche kann der Kunde in einem solchen Fall gegen AurumCars nicht erheben.

V. Fahrzeugübernahme, Mängelanzeige, Übergabeprotokoll

1. AurumCars kooperiert weltweit mit ausgewählten Fahrzeugflottenanbietern, um dem Kunden entsprechende Mietwagenkapazitäten an den gewünschten Zielorten zur Verfügung stellen zu können. Der Kunde ist verpflichtet, den von AurumCars übermittelten Mietwagen-Voucher dem Fahrzeugflottenanbieter zur Fahrzeugübernahme vorzulegen. Ohne Vorlage des Mietwagen-Voucher ist der Fahrzeugflottenanbieter nicht verpflichtet, den Mietwagen zu den bei AurumCars gebuchten Konditionen an den Kunden zu übergeben.

2. Die gebuchte und auf dem Mietwagen-Voucher angegebene Übernahmezeit ist verbindlich. Erfahrungsgemäß halten die Fahrzeugflottenanbieter die für die Übernahme bereitgestellten Fahrzeuge nach dem Ablauf der auf dem Mietwagen-Voucher angegebenen Übernahmezeit noch für weitere 30-60 Minuten bereit; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Nach Ablauf des vereinbarten Übernahmezeitpunktes ist der Fahrzeugflottenanbieter berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vergeben. In den Fällen der Fahrzeugübernahme außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann vor Ort eine zusätzliche Gebühr berechnet werden, die vom Kunden direkt an den Fahrzeugflottenanbieter zu zahlen ist.

3. AurumCars übernimmt keine Verantwortung für Fälle, in denen der Fahrzeugflottenanbieter die Herausgabe des Fahrzeugs aus Gründen verweigert, die in der Person des Kunden liegen, seien es psychische, physische oder andere Hinderungsgründe wie z.B. Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum, Nichtbeachtung von Mindestalter- bzw. Höchstaltersgrenzen, fehlende Dokumente oder das Mitführen ungültiger Dokumente, die für eine Anmietung notwendig sind, wie z.B. Führerschein, Reisepass, Kreditkarte. AurumCars ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. AurumCars behält sich des Weiteren das Recht vor, bereits bestätigte Buchungen des Kunden zu stornieren, wenn der Kunde auf einer vom lokalen Fahrzeugflottenanbieter geführten ‚Blacklist‘ vermerkt ist und der Fahrzeugflottenanbieter deshalb eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Kunden überwiegend wahrscheinlich verweigern wird.

4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fahrzeugübernahme alle an dem angebotenen Fahrzeug vorhandenen Gebrauchsspuren und Schäden, die für ihn erkennbar sind, in einem schriftlichen Übergabeprotokoll festzuhalten. So soll sichergestellt werden, dass deren Verursachung dem Kunden nicht angelastet werden können. Hat der Kunde einen Schaden bzw. Mangel nicht erkannt oder tritt dieser erst später auf, ist der Kunde verpflichtet, diesen Mangel sowohl dem Fahrzeugflottenanbieter als auch AurumCars ohne schuldhaftes Zögern (= unverzüglich) anzuzeigen.

5. Entspricht das vom Fahrzeugflottenanbieter vor Ort zur Übernahme angebotene Fahrzeug nicht den in der Buchungsbestätigung des Kunden enthaltenen Angaben und/oder liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Kunden darauf schließen lassen, dass sich das zur Übernahme angebotene Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet, ist der Kunde verpflichtet, seine Einwände ohne schuldhaftes Zögern (=unverzüglich) sowohl gegenüber dem Fahrzeugflottenanbieter als auch telefonisch gegenüber AurumCars anzuzeigen.

VI. Mietbedingungen des Fahrzeugflottenanbieters

1. Die Angebote richten sich an Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Personen/Hauptfahrer mit Wohnsitz in anderen Ländern sollten sich vorher über die Mietbedingungen des Fahrzeugflottenanbieters informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Anmietung möglich ist.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vermietungsbedingungen sowie die zusätzlichen Mietvertragsunterlagen des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort aufmerksam durchzulesen und gegebenenfalls dazu bestehende Fragen mit dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort und/ oder telefonisch mit dem Kundenservice von AurumCars zu klären, bevor er seine Unterschrift unter die zusätzlichen Mietvertragsunterlagen des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort leistet.

3. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vermietungsbedingungen des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort, insbesondere die Informationen zur Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, der zu leistenden Sicherheit (Kaution) sowie die Kosten für vor Ort gesondert zu zahlendes Zubehör sind einem gesonderten Informationsblatt zu entnehmen und werden ebenfalls Bestandteil der Vertragsbeziehung.

4. Den über AurumCars vertriebenen Angeboten liegen u.A. die Konditionen der Fahrzeugflottenanbieter zu Grunde. Die angegebenen Abhol- und Rückgabezeiten sind daher bindend. Eine abweichende (auch vorzeitige!) Abholung und/oder Rückgabe des Mietwagens kann dazu führen, dass die gebuchte Rate beim Fahrzeugflottenanbieter die ursprünglichen Bedingungen (z.B. Mindestmietdauer) nicht mehr erfüllt und sich der Preis der Anmietung verändert. Für nicht genutzte Miettage gibt es generell keine Erstattung.

VII. Höhe der Kaution, Kreditkartensicherheit

1. Der Kunde stellt für die Überlassung des Mietfahrzeugs eine Geldsicherheit (= Kaution), deren Höhe dem Mietwagen-Voucher zu entnehmen ist. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, muss der Kunde die Kaution direkt am Zielort beim Fahrzeugflottenanbieter hinterlegen.

2. Der Kunde benötigt für die Hinterlegung bzw. Zahlung der Kaution eine international anerkannte, auf den Namen des Hauptmieters des Mietwagens ausgestellte Kreditkarte. Sogenannte Debit-Karten (wie EC-/Maestro, Visa Elektron, etc.) werden zur Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert. Für einige Fahrzeugklassen sind zwei auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellte Kreditkarten erforderlich. Die entsprechenden Fahrzeugklassen entnehmen Sie bitte den Mietbedingungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kreditkarte(n) auch im Land der Anmietung genutzt werden kann/können. Eine entsprechende Auskunft darüber kann über das Kreditkarteninstitut oder die Bank eingeholt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Bedarfsfall ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Hinterlegung der Kaution vorrätig haben.

3. Anmietung ohne Kreditkarte: Ausgewählte AurumCars-Pakete (versehen mit dem expliziten Hinweis „Keine Kreditkarte notwendig“) können auch ohne Kreditkarte gebucht werden. Bei diesen Paketen kann die Kaution vor Ort auch über eine deutsche Giro-/EC-Karte hinterlegt werden. Die Kaution wird in diesem Fall bei Abholung des Fahrzeugs vom mit der Giro-/EC-Karte verknüpften Bankkonto ein-gezogen und nach Rückgabe des Fahrzeugs wiedererstattet. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Bankkonto über eine ausreichende Deckung zur Hinterlegung der Kaution verfügt. Vor einer Reise außerhalb Deutschlands empfiehlt AurumCars Giro-/EC-Karten-Inhabern, die Funktionalität der Karten im Ausland mit der Heimatbank abzuklären.

4. AurumCars unterrichtet den Kunden bereits im Rahmen der Buchung im Internet, in welcher Höhe er eine Kaution zu leisten hat. Die Kaution hängt von Fahrzeugklasse und Vermieter, sowie vom Vermietpreis und Höhe der Selbstbeteiligung ab. Zudem können der zuzügliche Gegenwert einer Tankfüllung und mögliche vor Ort zu zahlenden Zusatzkosten für optionale Leistungen, die der Kunde gebucht hat, in die Kautionshöhe eingerechnet werden.

5. Welche Kreditkarten (Amex, Visa, Mastercard) als Geldsicherheit akzeptiert werden, obliegt dem Fahrzeugflottenanbieter und ist in dessen AGBs nachzulesen. Ebenso liegt es im Ermessen des Fahrzeugflottenanbieters, Kreditkarten zu akzeptieren, deren Gültigkeit geringer als sechs Monate ist.

6. Digitale Zahlungsmittel/Kreditkarten (Apple Pay, Google Pay, o.ä.) werden für die Hinterlegung der Kaution durch den lokalen Vermieter NICHT akzeptiert. Die Kreditkarte muss bei der Fahrzeugabholung physisch und im Original durch den eingetragenen Hauptfahrer vorgelegt werden.

VIII. Fahrzeugkategorien

1. Die Reservierung bzw. Buchungsbestätigung von AurumCars gilt für die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Ausgewählte AurumCars-Pakete (versehen mit dem expliziten Hinweis „Garantiertes Fahrzeugmodell“) stellen jedoch sicher, dass die Reservierung bzw. Buchungsbestätigung für ein bestimmtes Fahrzeugmodell gilt (lediglich die Farbe kann vom angezeigten Fahrzeug auf der Website abweichen).

2. Die Fahrzeugflottenanbieter vor Ort unterhalten Fahrzeugflotten mit unterschiedlichen Fahrzeugmodellen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Es bleibt dem lokalen Fahrzeugflottenanbieter vorbehalten, dem Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen. Dies berechtigt den Kunden nicht, Nachforderungen gegen AurumCars, z.B. aufgrund von erhöhtem Benzinverbrauch, geltend zu machen.

IX. Enthaltene Leistungen

1. In den Mietverträgen, die zwischen AurumCars und dem Kunden im Internet abgeschlossenen werden, sind grundsätzlich folgende Leistungen enthalten: eine Haftpflichtversicherung mit der am jeweiligen Zielort gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme, Vollkasko-Schutz (CDW – Collision Damage Waiver, ggfs. mit Selbstbehalt), Diebstahlschutz (TP – Theft Protection), die Flughafensteuer und –gebühren sowie alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Buchungsbestätigung.

2. Zusätzlich zum Umfang in Absatz 1 enthalten viele der von AurumCars angebotenen Premium-Pakete einen erweiterten Leistungsumfang, wie z.B. Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall und die Erstattung der durch den Fahrzeugflottenanbieter einbehaltenen Kaution bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden des Fahrzeugs

3. Bei manchen Produktpaketen ist diese Erstattung über eine externe Versicherungsleistung abgesichert. Diese Produkte sind durch den Zusatz ‚Versicherung der Allianz‘ oder ‚Versicherung der Hanse-Merkur‘ in der Angebotsdarstellung und den Buchungsunterlagen klar gekennzeichnet. Die Voraussetzungen zur Erstattung der Selbstbeteiligung für diese Produkte entnehmen Sie den dem Produkt beiliegenden Versicherungsbedingungen.

4. Sofern im Angebot und in den Buchungsunterlagen nicht klar als externe Versicherungsleistung ausgewiesen (Hinweis: ‚Versicherung der Allianz‘ oder ‚Versicherung der Hanse-Merkur‘), handelt es sich bei der Erstattung der Selbstbeteiligung bzw. der durch den Fahrzeugflottenanbieter einbehaltenen Kaution um eine Leistung der AurumCars GmbH, die nicht auf einer Versicherungsleistung basiert. Dabei trägt der Kunde das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung gegenüber AurumCars und muss zunächst in Vorlage gehen.

5. Sofern im Gesamtpreis Versicherungsleistungen enthalten sind, ist AurumCars Versicherungsnehmer und der Kunde versicherte Person. Die jeweiligen im Gesamtpreis enthaltenen Versicherungsleistungen werden ohne Aufpreis an den Kunden weiterberechnet.

6. Der genaue Leistungsumfang des zwischen AurumCars und dem Kunden geschlossenen Mietvertrags wird bereits im Buchungsvorgang im Internet und der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die maximale Deckungshöhe der Schadenssumme (Selbstbeteiligung) befindet sich zusätzlich in Ihren Buchungsdokumenten (Voucher). Sollte die Selbstbeteiligung für das erhaltene Fahrzeug von den Buchungsdokumenten abweichen, gilt die Selbstbeteiligung des vor Ort unterzeichneten Mietvertrags. Die maximale Deckungshöhe der Schadenssumme bleibt hierdurch unberührt.

X. Erstattung der Selbstbeteiligung durch AurumCars

1. Bei Buchung eines Premium-Pakets mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch AurumCars, kann der Kunde im berechtigten Schadensfall den Anspruch auf Rückerstattung nachträglich bei AurumCars geltend machen. Das bedeutet, dass der Kunde vor Ort keine entsprechende Zusatzversicherung mit dem Fahrzeugflottenanbieter abschließen muss. Erfahrungsgemäß verlangen viele Fahrzeugflottenanbieter jedoch die Hinterlegung einer Geldsicherheit (Kaution) per Kreditkarte (Abschnitt VII). Im Schadensfall wird der Fahrzeugflottenanbieter die Schadenshöhe von dieser Kaution einbehalten und der Kunde hat die Erstattung nachträglich gesondert bei AurumCars anzufordern.

2. Grundsätzlich ausgenommen von der Erstattung durch AurumCars sind:

3. Im Schadensfall hat der Kunde vor Ort die folgende Vorgehensweise einzuhalten:

4. Für die nachträgliche Erstattung einer vom Fahrzeugflottenanbieter vor Ort einbehaltenen Selbstbeteiligung muss der Kunde AurumCars unverzüglich folgende Dokumente zur Verfügung stellen:

5. Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, wird AurumCars die Voraussetzungen zur Erstattung prüfen und den Kunden über den Ausgang informieren.

6. Sofern dem Kunden vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort zunächst einbehaltene Beträge ganz oder teilweise zurückbezahlt werden, nachdem AurumCars dem Kunden den Einbehalt nach den vorstehenden Regelungen ersetzt hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, AurumCars unaufgefordert eine entsprechende Rückzahlung auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

7. Um einen Anspruch auf Rückerstattung der Selbstbeteiligung zu erheben, muss der Kunde innerhalb von 180 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Fahrzeugflottenanbieter AurumCars informieren und die vollständigen Antragsunterlagen (vgl. hierzu auch Punkt 4) zur Verfügung stellen.

XI. AurumCars Geld-zurück-Garantie

1. AurumCars bietet seinen Kunden bei ausgewählten Produkten eine Geld-zurück-Garantie an. Bei Kauf eines AurumCars Produkts mit Geld-zurück-Garantie erstattet AurumCars dem Kunden bis zu 100% des Kaufpreises, sofern der Kunde mit einem oder mehreren Aspekten der Fahrzeuganmietung nicht zufrieden war. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Art und Umfang der durch den Kunden monierten Unzufriedenheitsgründe:

Der zu erstattende Gesamtbetrag setzt sich aus der Summe aller beanstandeten Kategorien zusammen. War der Kunde z.B. mit der Abholung und der Rückgabe seines Mietwagens nicht zufrieden, erstattet AurumCars in Summe 40% des Kaufpreises (je 20% für Abholung und Rückgabe).

Zur Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie muss der Kunde die Kategorien und Gründe seiner Unzufriedenheit per Email oder über ein Online-Antragsformular bei AurumCars einreichen. Für alle Buchungen, welche über CHECK24 Mietwagen getätigt worden sind, wird drei Tage nach Rückgabe des Mietwagens das Online-Antragsformular verschickt. Für Direktbuchungen über AurumCars erfolgt die Einreichung der Geld-zurück-Garantie via E-Mail.

2. Bedingungen für die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie:

XII. Mindestalter, Führerschein

1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu prüfen und sicherzustellen, dass der Kraftfahrzeugführer das erforderliche Mindestalter zum Führen der gewählten Fahrzeugkategorie an dem/den gewählten Zielort/en erreicht hat. In den meisten Ländern liegt dieses Alter zwischen 21-25 Jahren, bei manchen Fahrzeugklassen kann es aber darüber liegen. Gegen eine Zusatzgebühr kann das Mindestalter in manchen Fällen herabgesetzt werden. Zusätzlich gilt in manchen Zielländern ein Höchstalter. Die spezifischen Anforderungen an das Mindest- bzw. Höchstalter des Fahrers können den Mietbedingungen der jeweiligen Buchung entnommen werden, die dem Kunden im Buchungsvorgang angezeigt werden.

2. Alle Fahrer eines Mietfahrzeugs müssen im Besitz eines seit mindestens 1 Jahr (in manchen Ländern bis zu 3 Jahre) gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein, auf welchem erkennbar ist welche Fahrzeugklassen der Inhaber führen darf. Der Führerschein muss in lateinischen Buchstaben ausgestellt sein. Andernfalls wird zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt. Für Anmietungen außerhalb der EU empfehlen wir grundsätzlich die Mitnahme eines Internationalen Führerscheins. Ohne einen Internationalen Führerschein kann der örtliche Vermieter unter Umständen die Herausgabe des Mietwagens verweigern. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den Mietbedingungen des Vermieters vor Ort. Der Führerschein muss bei Fahrzeugübernahme (hierzu Abschnitt V) im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden.

XIII. Miete von Sonderzubehör, Zusatzfahrer

1. Wünscht der Kunde die Anmietung eines Fahrzeugs mit Sonderzubehör (wie z.B. Kindersitze, Navigationssystem, Winterbereifung, etc.), muss er das gewünschte Sonderzubehör bereits im Rahmen der Buchung anfragen. Sofern dem Kunden das gewünschte Sonderzubehör nicht ausdrücklich als Teil des genannten Buchungspreises ausgewiesen wird, sind die Preise und Gebühren für das vom Kunden gewünschte Sonderzubehör im Buchungspreis noch nicht enthalten und die damit verbundenen Leistungen nicht Vertragsbestandteil des Mietvertrags zwischen dem Kunden und AurumCars, sondern müssen gesondert vor Ort an den Fahrzeugflottenanbieter gezahlt werden.

2. Der Kunde wird gebeten zu beachten, dass sich der Sicherheitsstandard von Kindersitzen, die die Fahrzeugflottenanbieter vorhalten, nach den lokal üblichen Standards richtet. Wir empfehlen daher – wenn möglich – eigene Kindersitze mitzunehmen.

3. Kosten für zusätzliche Fahrer sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, der Kunde hat den/ die Zusatzfahrer im Rahmen der Buchung angegeben und eine entsprechende Buchungsbestätigung erhalten bzw. die Mietkonditionen des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort sehen ausnahmsweise keinen Aufpreis für Zusatzfahrer vor. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle Zusatzfahrer in die zusätzlichen Mietvertragsunterlagen des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort einzutragen. Alle einzutragenden Zusatzfahrer müssen bei der Fahrzeugübernahme (hierzu Abschnitt V) anwesend sein und ihren Führerschein und Reisepass bzw. Personalausweis vorlegen können.

4. Vermieter können die Winterausstattung (Winterreifen) auch mit Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen anbieten. Dies trifft dann zu, wenn die Reifen mit der Kennzeichnung M+S für „Matsch und Schnee“ versehen sind.

XIV. Tankregelung

Die geltende Tankregelung wird dem Kunden im Buchungsvorgang angezeigt und wird auch in den Mietkonditionen, die der Fahrzeugflottenanbieter vor Ort bereithält, beschrieben. Der Kunde hat die lokalen Regeln und Konditionen des Fahrzeugflottenanbieters hinsichtlich Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs zu beachten (es gelten die Regelungen in Abschnitt VI Abs. 1 zur Klärung von Fragen vor einer Vertragsunterzeichnung).

XV. Einwegmieten, Grenzverkehr

1. Einwegmieten sind oft mit zusätzlichen Gebühren für den Kunden verbunden und müssen im Rahmen des Buchungsvorgangs vom Kunden angefragt und von AurumCars bestätigt werden. Einwegmieten sind unter Umständen nicht bei allen Fahrzeugklassen und/ oder nicht zwischen allen Stationen eines Fahrzeugflottenanbieters buchbar. Buchbare Einwegmieten können weiteren Restriktionen unterliegen (z.B. Mindest-Mietdauer), die der Kunde zu beachten hat.

2. Die Ausreise aus dem Land der Anmietung des Fahrzeugs in andere Länder bedarf der Genehmigung des Fahrzeugflottenanbieters und muss bereits bei der Buchungsreservierung angefragt werden. Ggfs. sind hierfür zusätzliche Gebühren zu entrichten bzw. spezifische Restriktionen zu berücksichtigen. Fährfahrten werden von den meisten Fahrzeugflottenanbietern grundsätzlich nicht gestattet.

XVI. Umbuchung

1. Die AurumCars GmbH berechnet keine Gebühren für Umbuchungen bzw. nachträgliche Änderungen des über das Internet geschlossenen Mietvertrags, z.B. hinsichtlich Abholzeitpunkt, Dauer oder Ort der Miete, Fahrzeugklasse, etc., wenn diese bis zu 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Übernahmetermin bei AurumCars angefragt werden. Allerdings sind Umbuchungen und/ oder nachträgliche Änderungen der Buchung abhängig von der Verfügbarkeit beim Fahrzeugflottenanbieter und können daher eine Erhöhung des Mietpreises zur Folge haben. Buchungsänderungen müssen über die AurumCars GmbH erfolgen. Änderungen/Umbuchungen müssen vom Kunden rechtzeitig angefragt und durch die AurumCars GmbH bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, so hat allein der Kunde die Konsequenzen, z.B. weitere Zahlungsansprüche des Fahrzeugflottenanbieters, zu tragen.

2. Bei verspäteter Rückgabe des Mietwagens an den Fahrzeugflottenanbieter durch den Kunden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Gebühren für die Dauer der Verspätung. Diese orientieren sich an den örtlichen Tarifen und Konditionen des Fahrzeugflottenanbieters und sind direkt an diesen zu bezahlen.

XVII. Widerrufsrecht/Stornierungsbedingungen

1. Ein Widerruf oder eine Stornierung der bestätigten Buchung ist für den Kunden kostenlos möglich, wenn seine Erklärung bis zu 24 Stunden vor dem Mietbeginn mindestens unter Einhaltung der Textform (z.B. per E-Mail an info@aurumcars.de) bei AurumCars zugeht und es sich nicht um ein gesondert gekennzeichnetes „Nicht stornierbares" Angebot handelt. Widerrufserklärungen oder Stornierungen, die der Kunde beim Fahrzeugflottenanbieter vor Ort erklärt, werden nicht anerkannt und auch nicht an AurumCars weitergeleitet.

2. Erfolgt der Eingang der Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Mietbeginn, so kann der Kunde zwar wirksam zurücktreten, hat aber einen Schadenersatz an AurumCars in Höhe des vollen Verkaufspreises zu leisten. Demzufolge hat der Kunde bei sogenannten Kurzfriststornos die vollen Kosten zu tragen und erhält keine Erstattung.

3. Geht die Erklärung des Kunden nach dem Zeitpunkt in Absatz 1 bei AurumCars zu oder erscheint der Kunde nicht zur Abholung des Fahrzeugs (vorbehaltlich der Ausnahme in Abschnitt 5 Absatz 2 dieser AGB oder einer anderweitigen Vertragsbeendigung bzw. -aufhebung), stellt AurumCars ihm den vollen Mietpreis in Rechnung. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass AurumCars kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. AurumCars behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.

4. Die Regelung des § 580a BGB findet auf den Vertrag zwischen AurumCars und dem Kunden keine Anwendung.

5. AurumCars erstattet keine bereits bezahlten aber ungenutzten Miettage lt. Voucher nach Vertragsöffnung mit dem Vermieter bei frühzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeugs.

XVIII. Datenschutz

1. Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung: https://www.aurumcars.de/datenschutz.php.

2. Datenschutzrechtliche Informationen zur Abwicklung von Kreditkarten-Zahlungen von der Concardis GmbH (Zahlungsprovider von AurumCars) können hier abgerufen werden: https://www.concardis.com/datenschutz.

3. Datenschutzrechtliche Informationen zur Abwicklung von Kreditkarten-Zahlungen von Stripe (Zahlungsprovider von AurumCars) können hier abgerufen werden: https://stripe.com/de/privacy.

4. Hinweis zu Empfehlungssystemen und zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten auf www.aurumcars.de:

XIX. Haftung

1. Ansprüche des Kunden gegen AurumCars auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AurumCars oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AurumCars nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach diesem Abschnitt „Haftung" die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr. Die Haftung von AurumCars nach gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

4. Soweit die Haftung von AurumCars ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AurumCars.

XX. Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AurumCars und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.

2. Für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des Mietvertrags mit AurumCars seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für die Geltendmachung von Ansprüchen der AurumCars GmbH gegen den Kunden als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.

3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

4. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schrift- oder Textform. Für die Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Klausel ist die Schriftform erforderlich.



Stand: Februar 2024